Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bausignal GmbH
Stand: 2026-08-27
Anbieter:
Bausignal GmbH
Marxergasse 24/2/EG
1030 Wien, Österreich
FN 685904h, Handelsgericht Wien
Geschäftsführer: Gregory Graf
E-Mail: office@bausignal.at
Web: https://bausignal.at
UID-Nummer: ATU83563127
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend „Dienst“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB), also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zu seiner webbasierten Software-Anwendung „Bausignal“ (https://bausignal.at/app/) als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
(2) Der Dienst ist ein Informationsdienst für Hochbauprojekte und Ausschreibungen in Österreich. Er ermöglicht Kunden mittels einer KI-gestützten Webanwendung die Suche, Verwaltung, Zuteilung und Bearbeitung von Informationen zu Bauprojekten, um frühzeitig Leads zu generieren und Marktanalysen durchzuführen.
(3) Der konkrete Funktionsumfang des Dienstes, die verfügbaren Module und der technische Leistungsumfang richten sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnementmodell und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst und dessen Funktionalitäten weiterzuentwickeln und anzupassen (z. B. durch Updates oder Upgrades), um ihn an den technischen Fortschritt anzupassen, ihn zu optimieren oder die Sicherheit zu gewährleisten. Bei wesentlichen Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden nicht nur unerheblich einschränken, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.
(5) Die vom Anbieter bereitgestellten Informationen und Daten zu Bauprojekten werden mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Dritten stammenden Projektdaten, da er auf die von diesen Dritten veröffentlichten Informationen angewiesen ist.
§ 3 Vertragsschluss und kostenlose Testphase
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich auf der Website des Anbieters registriert und ein kostenpflichtiges Abonnement bestellt (Angebot des Kunden) und der Anbieter dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch die Freischaltung des vollumfänglichen Zugangs zum Dienst annimmt.
(3) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose und unverbindliche Testphase von einem (1) Monat gewähren. Diese Testphase endet automatisch nach Ablauf des Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Weiternutzung des Dienstes erfordert den aktiven Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements durch den Kunden.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf den Dienst über das Internet zuzugreifen und dessen Funktionen im Rahmen dieser AGB und des gebuchten Abonnements zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf die im Abonnement festgelegte Anzahl von Nutzern innerhalb des Unternehmens des Kunden beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
(3) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt: a) die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln; b) den Dienst oder die darin enthaltenen Daten durch automatisierte Verfahren (z. B. Scraping, Spidering, Crawling) systematisch auszulesen; c) den Dienst Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (z. B. durch Vermietung oder Unterlizenzierung); d) Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten verantwortlich und verpflichtet sich, diese bei Änderungen umgehend zu aktualisieren.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für alle von ihm und seinen Nutzern in den Dienst eingegebenen Daten und Inhalte (z. B. Notizen, Kommentare, hochgeladene Dateien). Der Kunde stellt sicher, dass diese Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Dienst (z. B. Internetverbindung, aktueller Webbrowser) auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter den Firmennamen und das Logo des Kunden nach erfolgtem Vertragsabschluss zu Referenzzwecken auf seiner Website und in Marketingunterlagen verwenden darf. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit per formloser Mitteilung an office@bausignal.at widerrufen; der Widerruf hat auf das bestehende Vertragsverhältnis keinen Einfluss.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Für die Nutzung des Dienstes fällt das jährliche Abonnement-Entgelt an. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(2) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde kann die dort angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) nutzen. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
(3) Das Entgelt ist für das jeweilige Vertragsjahr im Voraus fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu fordern. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter zudem berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst nach Maßgabe des § 7 vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts bleibt davon unberührt. Die Geltendmachung weiterer Rechte wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
§ 7 Sperrung des Zugangs
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst oder einzelne Nutzerkonten vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn dies sachlich erforderlich ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei: a) erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen diese AGB, insbesondere gegen § 4 und § 5; b) unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten oder Nutzung durch nicht vom Abonnement umfasste Personen; c) Scraping, Spidering, Crawling oder sonstiger automatisierter Massenauslesung des Dienstes oder seiner Daten; d) Angriffen auf den Dienst oder Versuchen, technische Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen; e) rechtswidriger Nutzung des Dienstes oder der Verletzung von Rechten Dritter; f) einer Gefährdung der Sicherheit, Integrität oder Stabilität des Dienstes oder der Daten anderer Kunden; g) begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung; h) Zahlungsverzug nach Maßgabe des § 6 Abs. 4.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über eine Sperre und deren Grund grundsätzlich vorab, andernfalls unverzüglich nach der Sperre in Textform informieren. Soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, wird der Anbieter dem Kunden vor einer Sperre Gelegenheit geben, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
(3) Bei akuten Sicherheitsrisiken, drohenden Rechtsverletzungen, behördlichen Anordnungen oder sonstiger unmittelbarer Gefahr für den Dienst, dessen Nutzer oder Dritte ist der Anbieter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne vorherige Fristsetzung zu sperren.
(4) Eine Sperre darf nur in dem Umfang und für die Dauer erfolgen, die zur Beseitigung oder Abwehr des jeweiligen Grundes erforderlich sind. Nach Wegfall des Sperrgrundes hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf.
(5) Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt seine Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Dauer der Sperre bestehen. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 4 und auf Schadenersatz, bleiben unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen (Mindestlaufzeit).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder über eine entsprechende Funktion im Kundenkonto).
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt (insbesondere aus § 4 und § 5) oder mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist.
(5) Unabhängig von Art und Grund der Beendigung des Vertrags hat der Kunde jedenfalls alle bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehenden Forderungen des Anbieters zu bezahlen. Dies gilt insbesondere auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung.
§ 9 Kundendaten, Rechte an Kundendaten und Datenschutz
(1) Sämtliche dem Kunden zustehenden Rechte an den von ihm im Dienst eingegebenen, hochgeladenen oder erstellten Daten und Inhalten (nachfolgend „Kundendaten“) verbleiben beim Kunden. Ein Übergang von Rechten an den Kundendaten auf den Anbieter findet nicht statt.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrages sowie für den Zeitraum bis zur Löschung nach Abs. 6 das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf den nachstehenden Zweck beschränkte Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten, zu übertragen, zu sichern, Sicherungskopien (Backups) anzulegen, wiederherzustellen und in sonstiger Weise zu nutzen, soweit dies für die Bereitstellung, den Betrieb, den Support, die Sicherheit und die Wiederherstellung des Dienstes erforderlich ist. Der Anbieter ist berechtigt, sich hierfür der in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesenen Subunternehmer zu bedienen.
(3) Die Rechtseinräumung nach Abs. 2 begründet keine darüber hinausgehende wirtschaftliche Verwertungsbefugnis des Anbieters. Der Anbieter nutzt die Kundendaten insbesondere nicht zu Werbezwecken und nicht zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz, es sei denn, dies wurde mit dem Kunden gesondert ausdrücklich vereinbart.
(4) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie wie in der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters beschrieben, die auf der Website abrufbar ist. Die Regelungen dieses Paragraphen lassen die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien unberührt.
(5) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei der Speicherung von Kontaktdaten in Notizen), handeln die Parteien auf Grundlage eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss dieses AVV ist Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes. Im Verhältnis zu Abs. 2 gehen die Bestimmungen des AVV bei Widersprüchen vor.
(6) Nach Vertragsende wird der Anbieter die Kundendaten für einen Zeitraum von einem (1) Monat zur Verfügung halten, damit der Kunde diese exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem jeweiligen Stand der Technik und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Als Zielwert strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel an. Dieser Zielwert ist eine Beschreibung des angestrebten Betriebsniveaus und keine Zusicherung, Garantie oder zugesagte Eigenschaft.
(2) Verbindliche Verfügbarkeitswerte, garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, definierte Messmethoden sowie Service Credits oder sonstige pauschalierte Rechtsfolgen gelten nur, soweit sie zwischen den Parteien ausdrücklich in einem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA), einem Angebot oder einem Einzelvertrag vereinbart wurden.
(3) Als vom Anbieter zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere nicht: a) angekündigte Wartungsarbeiten nach Abs. 4; b) erforderliche Notfallwartungen und das Einspielen sicherheitsrelevanter Updates; c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; d) Ausfälle oder Störungen von Telekommunikationsnetzen, Internetzugängen oder Leistungen von Drittanbietern (insbesondere Hosting-, Infrastruktur- und KI-Dienstleistern); e) Ereignisse höherer Gewalt im Sinne des § 14; f) Störungen, die vom Kunden, seinen Nutzern oder seiner IT-Umgebung verursacht wurden, einschließlich vertragswidriger Nutzung; g) Zeiten einer berechtigten Sperre nach § 7; h) notwendige Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr von Angriffen oder zum Schutz der Daten von Kunden.
(4) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 – 19:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig in Textform oder im Dienst angekündigt. Notfallwartungen dürfen jederzeit und ohne Vorankündigung durchgeführt werden; der Anbieter informiert den Kunden hierüber nachträglich, soweit die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt war.
(5) Störungen sind dem Anbieter vom Kunden in Textform an office@bausignal.at zu melden. Der Anbieter wird gemeldete oder ihm bekannt gewordene Störungen unverzüglich aufnehmen und mit angemessenen Mitteln innerhalb angemessener Frist beheben; die Priorisierung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Ist bei einer schwerwiegenden Störung absehbar, dass die Behebung längere Zeit in Anspruch nimmt, informiert der Anbieter den Kunden über die Gründe und die voraussichtliche Dauer.
(6) Der Anbieter führt tägliche Datensicherungen (Backups) der Kundendaten durch und trifft nach dem Stand der Technik geeignete Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere Firewall-Systeme, Zugriffskontrollen und Verschlüsselung der Übertragung) zum Schutz gegen unbefugten Zugriff Dritter.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Dienstes während der Vertragslaufzeit.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Erkennen in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels und, soweit möglich, der Umstände seines Auftretens zu melden. § 377 UGB bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter leistet Gewähr zunächst durch Verbesserung, indem er den Mangel innerhalb angemessener Frist behebt oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellt. Erst wenn die Verbesserung fehlschlägt, unmöglich oder für den Anbieter mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
(4) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie Beeinträchtigungen, die die Nutzbarkeit des Dienstes nur unwesentlich einschränken, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen nach § 10 Abs. 3 sowie bei Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder fehlender Aktualität von Daten Dritter im Sinne des § 2 Abs. 5.
(5) Die Vermutungsfrist des § 924 Satz 2 ABGB wird für Verträge nach diesen AGB ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (PHG), im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach zudem auf jenes Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den Dienst tatsächlich bezahlt hat. Besteht der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, tritt an dessen Stelle das für die ersten zwölf Vertragsmonate vereinbarte Nettoentgelt. Mehrere Schadensereignisse, die auf derselben Ursache oder auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhen, gelten als ein Schadensereignis.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden Dritter sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der über den Dienst bereitgestellten Informationen trifft, sowie nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter (§ 2 Abs. 5).
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind alle geschäftlichen, technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu zählen insbesondere Preise und Vertragskonditionen, Geschäftsgeheimnisse im Sinne der §§ 26a ff. UWG, Software, Quellcode, Sicherheitskonzepte sowie die vom Kunden im Dienst gespeicherten internen Informationen, Notizen, Bewertungen und Geschäftsdaten.
(2) Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages und schützen sie mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.
(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig an Mitarbeiter, Berater, verbundene Unternehmen und Subunternehmer, soweit diese die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen (Need-to-know-Prinzip) und in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die weitergebende Partei bleibt für die Einhaltung dieser Verpflichtungen verantwortlich.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die a) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren; b) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder ohne Verletzung dieses Vertrages öffentlich bekannt werden; c) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden; d) von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen selbst entwickelt wurden.
(5) Ist eine Partei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, einer behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet, ist die Offenlegung in dem gebotenen Umfang zulässig. Die betroffene Partei wird die andere Partei, soweit rechtlich zulässig und zeitlich möglich, vorab informieren und sich um eine vertrauliche Behandlung bemühen.
(6) Die Verpflichtungen dieses Paragraphen bestehen für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort. Für Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne der §§ 26a ff. UWG darstellen, gelten die Verpflichtungen darüber hinaus, solange die gesetzlichen Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisschutzes vorliegen. § 9 und der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die sie auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwenden konnte (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Epidemien und Pandemien, hoheitliche Maßnahmen und behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Ausfälle wesentlicher Internet-Infrastruktur, Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Unternehmens sowie außergewöhnliche, nach dem Stand der Technik nicht abwehrbare Cyberangriffe.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses. Sie trifft angemessene Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen, und nimmt die Leistungserbringung nach Wegfall des Ereignisses unverzüglich wieder auf.
(3) Die betroffenen Leistungspflichten sind für die Dauer des Ereignisses und dessen Nachwirkungen ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage ununterbrochen an und ist die Erbringung der wesentlichen Vertragsleistungen dadurch weiterhin nicht möglich, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den nach der Kündigung liegenden Zeitraum werden anteilig rückerstattet.
(4) Zahlungsverpflichtungen für bereits erbrachte Leistungen bleiben von diesem Paragraphen unberührt.
§ 15 Änderung der AGB und Preisanpassung
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, z. B. bei Änderung der Rechtslage, des Angebots oder der Marktgegebenheiten. Der Anbieter wird den Kunden über die Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informieren.
(2) Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Genehmigungswirkung und die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB außerordentlich zu kündigen.
(3) Die vereinbarten Entgelte sind wertgesichert. Als Maßzahl dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Ausgangsbasis ist die Indexzahl jenes Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt einmal jährlich mit Wirkung zum Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode entsprechend der Veränderung dieses Index anzupassen. Der Anbieter kündigt die Anpassung spätestens drei (3) Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Berechnung an.
(4) Über die Wertsicherung nach Abs. 3 hinaus ist der Anbieter berechtigt, das Entgelt angemessen anzupassen, soweit dies durch eine Veränderung der folgenden Umstände sachlich gerechtfertigt ist: a) Kosten für Hosting, Infrastruktur und Rechenleistung; b) Personalkosten, insbesondere aufgrund kollektivvertraglicher Anpassungen; c) Lizenz-, Daten- und sonstige Kosten von Drittanbietern, insbesondere für KI- und Datendienste; d) gesetzliche oder regulatorische Änderungen, die zu Mehrkosten führen; e) eine wesentliche Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs.
Kostensenkungen in denselben Bereichen sind im gleichen Maßstab zu berücksichtigen. Eine Anpassung nach diesem Absatz darf die tatsächliche Kostensteigerung nicht übersteigen und wird ebenfalls spätestens drei (3) Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der maßgeblichen Gründe angekündigt.
(5) Preisanpassungen nach Abs. 3 und Abs. 4 werden grundsätzlich erst mit Beginn der nächsten Vertrags- bzw. Verlängerungsperiode wirksam. Übersteigt eine Anpassung nach Abs. 4 die Veränderung des Index nach Abs. 3, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht aus, gilt bis zum Wirksamwerden der Kündigung das bisherige Entgelt.
§ 16 Vertragsübertragung
(1) Die Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten daraus durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und das Leistungsniveau nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Anbieters in Wien, Österreich, sachlich zuständige Gericht. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung in Textform, insbesondere per E-Mail.