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Bau- & Planungsspezifische Begriffe

Funktionale Leistungsbeschreibung

LV Leistungsprogramm

Eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) ist im öffentlichen Vergaberecht Österreichs eine Ausschreibungsform, bei der der öffentliche Auftraggeber ausschließlich die gewünschten Leistungsziele, Funktionsanforderungen und den Zweck der fertigen Leistung definiert, ohne die konkrete technische Umsetzung, Materialien oder Bauverfahren vorwegzunehmen. Sie beantwortet das „Was“ und „Wozu“ der Leistungsbeschreibung und lässt dem Bieter jedoch die freie Wahl für das „Wie“ und ermöglicht damit innovative sowie wirtschaftliche Lösungsansätze.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die FLB ist im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) gesetzlich verankert, insbesondere in § 103 Abs. 3 (für allgemeine Aufträge) sowie in § 104 und § 273 (für Bauleistungen und Sektorenaufträge). Das Gesetz fordert, dass technische Spezifikationen das Leistungsziel so hinreichend genau und neutral beschreiben müssen, dass alle für die Angebotserstellung maßgeblichen Bedingungen für die Bieter erkennbar sind und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet bleibt. Leistungs- und Funktionsanforderungen müssen dabei so präzise sein, dass sie den Beteiligten eine klare Vorstellung des Auftragsgegenstands vermitteln.

Praktische Bedeutung und Abgrenzung

Im Bau- und Planungswesen übernimmt der Bieter bei der FLB einen Teil der Planung, der bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung traditionell vom Auftraggeber erbracht wird. Der Auftraggeber stellt oft eine abgeschlossene Raum- und Ausstattungsplanung sowie klare Ansprüchen bereit, während der Bieter das detaillierte Konzept zur Zielerreichung selbst entwickelt.

  • Konstruktive Leistungsbeschreibung: Der Auftraggeber gibt detailliert die Ausführung, Materialien und Arbeitsschritte vor („Wie“).
  • Funktionale Leistungsbeschreibung: Der Auftraggeber definiert nur die Anforderungen und Ziele („Was“), der Bieter entwickelt die Lösung eigenständig.

Bieter müssen bei einer funktionalen Beschreibung dem Angebot grundsätzlich ein selbst erstelltes Leistungsverzeichnis (LV) mit Mengengerüsten und Preisangaben beilegen, um die Teilleistungen der funktional beschriebenen Aufgabe zu gliedern. Dies dient der Sicherstellung der Preisvergleichbarkeit trotz unterschiedlicher technischer Lösungen. Die FLB wird zunehmend als effizientes Mittel zur Wettbewerbsförderung und zur Steigerung von Innovation anerkannt.

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