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Bau- & Planungsspezifische Begriffe

Submission

Angebotsöffnung Klassisch

Submission

Die Submission ist im öffentlichen Vergaberecht der förmliche Termin zur Öffnung der bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereichten Angebote, der unter strengen Gleichbehandlungs- und Transparenzanforderungen sowie unter Anwesenheitsrecht der Bieter durchgeführt wird. Sie markiert den zentralen Übergang von der Angebotsphase zur Angebotsprüfungs- und Wertungsphase und muss in einem detaillierten Öffnungsprotokoll dokumentiert werden. Angebote, die nach dem Submissionstermin eingehen, sind zwingend auszuscheiden und dürfen nicht geöffnet werden. Diese Ausschlussregelung greift sofort nach Ablauf der Angebotsfristen.

Rechtliche Grundlage in Österreich

In Österreich ist die Submission primär durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) geregelt. Konkret legt § 117 BVergG 2018 die Verfahrensanforderungen für die Angebotsöffnung, die Erstellung des Öffnungsprotokolls und das Recht der Bieter auf Anwesenheit fest. Dieses Gesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich und setzt EU-Vorgaben (Art. 22, 53 Richtlinie 2014/24/EU) auf nationaler Ebene um. Im Vergleich zu Deutschland (wo § 14 VOB/A oder § 55 VgV gelten) ist die österreichische Regelung im BVergG 2018 besonders stark auf die Garantierung der Gleichbehandlung aller Bieter fokussiert.

Praktische Bedeutung und Ablauf

Die praktische Bedeutung der Submission liegt in der Sicherstellung der Wettbewerblichkeit und der Verhinderung von Submissionskartellen (Preisabsprachen zwischen anbietenden Unternehmen). Durch die gemeinsame, protokollierte Öffnung aller Angebote wird verhindert, dass einzelne Bieter bevorzugt oder benachteiligt werden. In der modernen E-Vergabe ist die Submission ein technologisch und kryptographisch abgesicherter Meilenstein: Die Entschlüsselung der Angebote ist erst möglich, wenn die Angebotsfrist auf die Sekunde genau abgelaufen ist. Der Submissionstermin ist dabei gleichzeitig die absolute Deadline für die Angebotsabgabe; eine Minute Verspätung führt zum zwingenden Ausschluss ohne Ausnahme.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Begriff Submission bezeichnet sowohl den Akt der Angebotsöffnung als auch den dafür angesetzten Termin (oft auch Submissionstermin, Eröffnungstermin oder Angebotsöffnung genannt). Im Schweizerischen wird „Submission” hingegen primär als Synonym für das gesamte Ausschreibungsverfahren verwendet, während in Österreich und Deutschland der Fokus auf dem spezifischen Öffnungsschritt liegt. Verwandte, aber unterschiedliche Begriffe sind die formelle Angebotsprüfung (die nach der Eröffnung erfolgt, um Ordnung und Vollständigkeit zu prüfen) und die Auskömmlichkeit (die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des Angebots).

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