Nachhaltigkeit & Compliance
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Glossareintrag: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Kontext des öffentlichen Vergabewesens in Österreich
Der Begriff Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) bezeichnet primär das deutsche Bundesgesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet. Für Österreich ist das Gesetz zwar nicht direkt anwendbar, wirkt jedoch als faktischer Treiber im öffentlichen Vergabewesen, da große deutsche Auftraggeber ihre Pflichten direkt auf österreichische Zulieferer und Subunternehmen übertragen. Zukünftig wird diese Sorgfaltspflicht durch die EU-Richtlinie CSDDD (RL (EU) 2024/1760) für österreichische Großkonzerne ab 2027–2029 gesetzlich verbindlich werden.
Rechtliche Grundlage in Österreich
In Österreich ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Compliancekriterien im öffentlichen Vergaberecht durch das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) geregelt, welches die Einhaltung internationaler Menschenrechts- und Umweltkonventionen als Bedingung für die Teilnahme oder den Zuschuss vorsehen kann. Da das LkSG in Deutschland die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen soll, können ihnationen Verstoß gegen diese Vorgaben als Ausschlussgrund im deutschen Vergabeverfahren gelten, was auch für österreichische Unternehmen, die dort vergeben, relevant ist. Österreichische Unternehmen stehen indirekt unter Druck, da die EU-Pflichten der CSDDD die Sorgfaltspflichten direkt zu Subunternehmen und KMU durchreichen.
Praktische Bedeutung und Beispiele
Für österreichische Unternehmen im öffentlichen Vergabewesen bedeutet das LkSG die Notwendigkeit einer Risikobasierten Due Diligence (Risikoanalyse), um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren. Unternehmen müssen Präventionsmaßnahmen entwickeln und Beschwerdemechanismen implementieren, um Verstöße zu unterbinden, was bei öffentlichen Aufträgen (z. B. Bau, Dienstleistungen) zunehmend als Bewertungskriterium genutzt wird. Ein konkretes Beispiel ist der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren bei Verstößen gegen das LkSG, was auch für deutsche Auftraggeber gilt, die erhebliche österreichische Unternehmen beauftragen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Im Gegensatz zur reinen CSR-Berichterstattung (nachhaltige Kommunikation), die oft freiwillig ist, stellt das LkSG eine gesetzliche Verpflichtung mit zivilrechtlicher Haftung und Bußgeldern (bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes) dar. Während die CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) auf Transparenz fokussiert, verlangt das LkSG aktive Prävention und Abhilfe entlang der Lieferkette, was eine direkte operative Veränderung erfordert. Die CSDDD wird als EU-Richtlinie die österreichische Gesetzgebung erweitern, während das LkSG aktuell ein deutsches Gesetz ist, das mittelbar auf Österreich wirkt.
Hinweis: Die Einordnung bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage (Stand 2026) und die mittelbare Geltung des deutschen LkSG sowie die zukünftige EU-CSDDD für Österreich.