Nachhaltigkeit & Compliance
Nachhaltige Beschaffung
Glossareintrag: Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen ist die planvolle und gezielte Nachfrage nach ökologisch und sozialverträglichen Produkten sowie Leistungen, bei der neben dem Preis auch qualitative Aspekte der Umweltgerechtheit und sozialen Verantwortung integriert werden, was durch die Bundesbeschaffung GmbH und den Fahrplan des Landes Niederösterreich unterstützt wird. Sie umfasst die Berücksichtigung ökologischen (z. B. Energieeffizienz), sozialen (z. B. faire Arbeitsbedingungen) und innovativen Kriterien im gesamten Beschaffungsprozess, wobei das Bestbieterprinzip statt des Billigstbieterprinzip zum Tragen kommt, wie es auch im Leitfaden verankert ist.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Der Grundsatz der Nachhaltigkeit ist im Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) neben den Grundsätzen der Gleichbehandlung und des freien Wettbewerbs gemäß § 20 verankert, was eine wesentliche Säule für die öffentliche Beschaffung darstellt. Konkret verpflichtet § 20 Abs. 5 BVergG 2018 öffentliche Auftraggeber, im Vergabeverfahren auf die „Umweltgerechtheit der Leistung“ Bedacht zu nehmen, worauf das Bundesministerium und das geltende Vergaberecht hinweisen. Diese Norm wird durch den naBe-Aktionsplan (Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung) konkretisiert, der Beschaffern Orientierung für die Umsetzung sowie einen Kriterienkatalog für 16 Beschaffungsgruppen liefert, koordiniert durch die naBe-Plattform auf Basis des aktuellen Aktionsplans. Zudem schreibt § 93 BVergG 2018 die Einhaltung nationaler und internationaler arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen als zwingende Anforderung vor.
Praktische Bedeutung und Beispiele
Nachhaltige Beschaffung wirkt marktausgleichend, stärkt die regionale Wertschöpfung und erhöht die Resilienz der öffentlichen Verwaltung. Praktisch bedeutet dies, dass Auftraggeber ökologische Aspekte wie Energieeffizienz, Materialeffizienz oder Abfallvermeidung bei der Leistungsbeschreibung, technischen Spezifikation oder als Zuschlagskriterium festlegen können. Beispiele sind die Beschaffung von Lebensmitteln, grünem Strom oder emissionsfreien Fahrzeugen. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) unterstützt Beschaffern etwa durch Verträge, in denen naBe-Kriterien bereits umgesetzt sind, oder durch den Hinweis auf staatlich anerkannte Umweltzeichen wie das österreichische Umweltzeichen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Im Unterschied zur reinen ökologischen Beschaffung, die sich ausschließlich auf Umweltaspekte konzentriert, umfasst die Nachhaltige Beschaffung die gleichwertige Einbindung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Effizienz. Sie differsiert damit klar zwischen ökologischer, sozialer und innovativer Beschaffung gemäß der gesetzlichen Kriterien des § 20 BVergG. Während der Begriff der „grünen Beschaffung“ oft nur auf Umweltauswirkungen verweist, ist die nachhaltige Beschaffung im österreichischen Rechtssystem als umfassendes Konzept mit dem Bestbieterprinzip verknüpft, das qualitative Aspekte wie Innovation oder soziale Verantwortung explizit bewertet.