Schwellenwerte & Auftraggeberstruktur
Unterschwellenbereich
Glossareintrag: Unterschwellenbereich
Der Unterschwellenbereich im öffentlichen Vergaberecht Österreichs umfasst alle öffentlichen Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer unter den gesetzlich festgelegten EU-Schwellenwerten liegt. In diesem Bereich gelten vereinfachte, nationale Vergaberegeln, die weniger strenge Transparenz- und Bekanntmachungsvorschriften beinhalten im Vergleich zum Oberschwellenbereich. Die Zuordnung erfolgt je Auftragart (Bau, Lieferung, Dienstleistung) und Zuschusse nach dem geschätzten Nettopreis des Auftraggebers.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die wesentliche rechtliche Basis bildet das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), welches den Unterschwellenbereich explizit vom Oberschwellenbereich abgrenzt und spezifische Verfahren für diesen definiert. Seit 01.01.2018 gelten folgende Schwellenwerte für den klassischen Bereich: 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie 5.548.000 € für Bauaufträge und Baukonzessionsverträge. Aufträge unterhalb dieser Werte fallen in den Unterschwellenbereich und sind nicht vom Anwendungsbereich des Sektorenvergabegesetzes (SFBG) erfasst, sofern sie nicht den EU-Oberschwellenbereich erreichen.
Praktische Bedeutung und zugelassene Verfahren
Im Unterschwellenbereich können öffentliche Auftraggeber deutlich flexiblere und schneller durchführbare Verfahren wählen, darunter die Direktvergabe (bis 140.000 € für Lieferungen/Dienstleistungen, bis 200.000 € für Bau) oder das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Eine zentrale Pflicht besteht jedoch: Übersteigt der geschätzte Auftragswert 50.000 €, muss der öffentliche Auftraggeber mindestens drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte einholen, sofern keine sachlichen Gründe dagegensprechen. Trotzdem ist keine EU-weite Bekanntmachung auf TED erforderlich; eine nationale Bekanntmachung auf data.gv.at kann jedoch vorgesehen sein.
Abgrenzung und Beispiele
Der Unterschwellenbereich (USB) ist streng vom Oberschwellenbereich (OSB) abzugrenzen. Während der OSB eine EU-weite Ausschreibung erfordert und strengere Regularien der Markttransparenz beachtet, bleibt der USB im nationalen Rahmen.
- Beispiel USB: Ein Gemeindeamt beauftragt die Reinigung von 10.000 €; dies ist eine Direktvergabe im Unterschwellenbereich.
- Beispiel OSB: Ein Lieferauftrag von 250.000 € überschreitet den Schwellenwert von 221.000 € und muss im Oberschwellenbereich EU-weit ausgeschrieben werden.
Während Deutschland und die Schweiz ähnliche Konzepte haben, ist die genaue Schwellenwertberechnung und die Anwendung des BVergG spezifisch für Österreich.