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Vergabegrundsätze & Verfahrensrecht

Vergabephasen

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Vergabephasen

Vergabephasen bezeichnet die systematisch aufeinanderfolgenden Stadien eines öffentlichen Beschaffungsprozesses, beginningend mit der Festlegung des Auftragsgegenstandes und endend mit dem offiziellen Zuschlag sowie der Vertragserfüllung. Im österreichischen Recht, insbesondere im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), sind diese Phasen gesetzlich verankert, um eine transparente, wettbewerbsorientierte und rechtssichere Durchführung zu gewährleisten. Sie bilden die strukturelle Grundlage für jedes formelle Vergabungsverfahren der öffentlichen Auftraggeber in Österreich.

Rechtliche Grundlage in Österreich

In Österreich ist das gesamte öffentliche Vergaberecht einheitlich im BVergG 2018 geregelt, das die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich auf nationaler Ebene festlegt. Das Gesetz definiert leitende Grundsätze wie die Umweltgerechtheit der Leistung, die in verschiedenen Phasen – von der Leistungsbeschreibung bis zur Festlegung der Zuschlagskriterien – berücksichtigt werden müssen. Konkrete phasenbezogene Regelungen finden sich etwa in den §§ 20 und 193 BVergG 2018, die die Notwendigkeit der Berücksichtigung nachhaltiger Beschaffungsziele in allen Stadien unterstreichen.

Praktische Bedeutung und Ablauf

Die Phasenstruktur dient der praktischen Steuerung des Vergabeverfahrens und schützt sowohl den Auftraggeber vor Fehlentscheidungen als auch die Bewerber vor diskriminierenden Prozessen. Der Prozess beginnt mit der Festlegung des Auftragsgegenstandes, gefolgt von der neutralen Leistungsbeschreibung und der Festlegung technischer Spezifikationen. Anschließend erfolgen die Prüfung auf Ausschlussgründe, die Eignungsprüfung der Bewerber und schließlich die Bewertung der Offerten nach festgelegten Zuschlagskriterien (z. B. Preis-Leistungs-Verhältnis) zur Zuschlagserteilung.

Beispiele und Abgrenzung

Ein konkretes Beispiel ist der Vergabeprozess für Bauleistungen der ÖBB oder ASFINAG, der seit Oktober 2018 gemäß BVergG 2018 die zwingende Nutzung der Vergabeplattform ProVia für bestimmte Bedarfe vorsieht. Abgrenzend zu verwandten Begriffen wie dem „Allianzmodell“, das einen mehrstufigen spezifischen Vergabeprozess mit gemeinsamer Risikosphäre und Konfliktmanagement umfasst, sind die „Vergabephasen“ der allgemein gültige, gesetzlich normierte Standardweg für alle öffentlichen Vergaben. Während das Allianzmodell eine alternative Abwicklungsform darstellt, stellen die Vergabephasen den obligatorischen Rahmen für jede konforme Ausschreibung in Österreich dar.

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