Vergabegrundsätze & Verfahrensrecht
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit ist im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen Österreichs der Grundsatz, dass Aufträge an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden müssen, um die effiziente Mittelverwendung des öffentlichen Auftraggebers zu gewährleisten. Sie bezeichnet das optimale Verhältnis von Kosten zur Leistung (wirtschaftlichstes Angebot) unter Berücksichtigung qualitativer, ökologischer und soziale Kriterien sowie des gesamten Lebenszyklus der Anschaffung.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die Wirtschaftlichkeit ist explizit in § 20 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG) als verbindlicher Verfahrensgesatz normiert: Vergabeververfahren sind unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Dies bedeutet, dass der Zuschlag nicht zwangsläufig dem Antrag mit dem niedrigsten Preis, sondern dem „wirtschaftlichsten Angebot” erteilt wird, welches den besten Wert gemäß den festgelegten Zuschlagskriterien bietet. Die Bestimmung bildet die Basis für die Sicherstellung einer sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung im Sinne des öffentlichen Wohlstands.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
In der Praxis fordert die Wirtschaftlichkeit eine rein sachliche Beurteilung der Angebote unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus (Anschaffung, Betrieb, Entsorgung), um langfristige Kosten zu minimieren. Sie ist eng mit dem Prinzip der Angemessenheit der Preise verknüpft, wodurch Über- oder Unterbietungen ausgeschlossen werden.
Wichtig ist die Abgrenzung zur verwandten, aber eigenständigen Grundsatz der Zweckmäßigkeit:
- Zweckmäßigkeit: Beantwortet, ob die geleistete Leistung den tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers optimal erfüllt (technische Funktionalität).
- Wirtschaftlichkeit: Beantwortet, ob die Erbringung dieser Dienstleistung unter den gegebenen Umständen das beste Kosten-Leistungs-Verhältnis bietet (ökonomische Effizienz).
Ein Angebot ist nur als wirtschaftlich anzusehen, wenn es sowohl zweckmäßig ist und gleichzeitig die Kosten im Verhältnis zur Leistung optimal gestaffelt sind.