Fristen & Termine
Angebotsfrist
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist im öffentlichen Vergaberecht die gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb der Bieter ihr Angebot erstellen und beim öffentlichen Auftraggeber einreichen müssen. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Bekanntmachung (bei EU-weiten Verfahren) oder der ersten Verfügbarkeit der Bekanntmachung (im Unterschwellenbereich) und endet am festgelegten Submissionstermin. Ein Angebot, das nach Fristablauf eingetroffen ist, wird zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern die Fristüberschreitung nicht vom Bieter zu vertreten ist.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die Angebotsfrist wird primär durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) geregelt, insbesondere § 71. Die gesetzlichen Mindestfristen variieren je nach Verfahrensart und Auftragswert (Oberschwellenbereich [OSB] vs. Unterschwellenbereich [USB]). Beim offenen Verfahren beträgt die Frist im OSB mindestens 30 Tage, im USB mindestens 20 Tage; beim nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung sind es im OSB mindestens 25 Tage, im USB mindestens 10 Tage. Die Nichtverwendung elektronischer Medien verlängert die Mindestfrist um fünf Tage, bei nicht-elektronischer Angebotseinreichung um weitere am Ende fünf Tage. Nur bei Vorinformation oder nachgewiesener Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
Die Angebotsfrist ist eine materielle Frist: Der Schritt des Postlaufes muss eingerechnet werden, und das Angebot muss bis zum Ende der Frist physisch oder digital eingegangen sein. Der Tag der Absendung der Bekanntmachung wird nicht mitgezählt; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Sie ist von der Teilnahmefrist (Zeit für die Auswahl der Bewerber) und der Bindefrist (Zeit zwischen Zuschlag und Vertragsbeginn) zu unterscheiden, wie im Glossar beschrieben.
Typische Mindestfristen (AVergG 2018, § 71)
| Verfahrensart | Oberschwellenbereich (OSB) | Unterschwellenbereich (USB) |
|---|---|---|
| Offenes Verfahren | 30 Tage | 20 Tage |
| Nicht offenes Verfahren / Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung | 25 Tage | 10 Tage |
| Dynamisches Beschaffungssystem | 10 Tage | 10 Tage |
(Bitte beachten: Für Sektorenauftraggeber gelten eigene Fristen, z. B. 30 Tage für offene Verfahren im OSB, keine Mindestfrist im USB.)