Fristen & Termine
Submissionstermin
Submissionstermin
Der Submissionstermin ist der festgelegte Zeitpunkt in einem öffentlichen Vergabeverfahren, zu dem die eingegangenen Angebote des Auftraggebers eröffnet werden und gleichzeitig die absolute Deadline für die Angebotsabgabe darstellt. Die Angebotseröffnung erfolgt unmittelbar danach. Bereits eine Minute Verspätung führt zum zwingenden Ausschluss des Bieters ohne Ausnahme, da die Angebotsfrist bis zu diesem Termin läuft.
Rechtliche Grundlage in Österreich
In Österreich ist der Submissionstermin zentrale Fiktion des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), wobei der Begriff „Submission” als Synonym für das gesamte Vergabungsverfahren (Ausschreibung) verwendet wird. Die Angebotsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung und endet exakt am Submissionstermin; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Das Gesetz verlangt eine Niederschrift der Submission, die alle wesentlichen Bestandteile der Angebote sowie Feststellungen wie verspätete Eingänge oder fehlerhafte Verschlüsselung dokumentiert.
Praktische Bedeutung und Tipps
Für Bieter ist der Submissionstermin die kritische Zäsur, ab der Angebote nicht mehr zurückgezogen und bis zum Zuschlag gebunden sind. Um technische Probleme auf eVergabe-Plattformen (wie Signaturfehler oder Upload-Störungen) abfangen zu können, empfiehlt die WKO und Branchenpraxis, Angebote mindestens 24 Stunden vor dem Submissionstermin einzureichen. Ein verspätetes Angebot wird nur zugelassen, wenn die Verzögerung nachweislich und ausschließlich der Vergabestelle zuzurechnen ist, etwa bei einem Serverausfall des_PORTALS_.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Angebotsfrist | Die gesamte Zeitspanne bis zum Submissionstermin, in der Angebote eingehen können |
| Eröffnungstermin | Synonym für Submissionstermin, bezieht sich explizit auf den Öffnungsakt der Angebote |
| Zuschlagsfrist | Die Frist innerhalb der der Auftraggeber den Zuschlag erteilen darf (max. 5 Monate) |
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Angebote am Tag der Submission noch geändert werden können; tatsächlich endet die Möglichkeit des straffreien Zurückziehens erst mit dem Start der Öffnung, idealerweise sollte der Upload jedoch bereits am Tag davor (T-1) erfolgen.