Bieter, Eignung & Zusammenschlüsse
Eigenerklärung
Eigenerklärung
Eine Eigenerklärung ist im öffentlichen Vergabewesen eine formlose Bescheinigung, in der ein Bieter vorerst bestätigt, die geforderten Eignungskriterien (z. B. berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit) zu erfüllen und die konkreten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beizubringen zu könneneignungsprüfung. Sie dient im Unterschwellenbereich als vorläufiger Eignungsnachweis, wodurch die sofortige Prüfung aller Eignungspapiere durch den Auftraggeber bis zur Zuschlagsentscheidung entfällt. Im Oberschwellenbereich ist hingegen primär die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgesehen, die den gleichen rechtlichen Zweck verfolgt, jedoch als EU-Standardformular eingeführt ist.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die Eigenerklärung ist gesetzlich in § 80 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) explizit für den Unterschwellenbereich zugelassen, während im Oberschwellenbereich die e-Erklärung verpflichtend ist. Der Auftraggeber muss in den Ausschreibungsunterlagen festlegen, welche Nachweise gefordert sind; an deren Stelle kann die Bieter die Eigenerklärung abgeben. Wichtig ist, dass der eignungsrelevante Zeitpunkt unverändert bleibt: Der Bieter muss die Nachweise bereits vor Angebotsabgabe possessiv vorliegen haben, auch wenn er sie erst auf Nachfrage übergeben muss.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
Die Eigenerklärung vereinfacht die Eignungsprüfung erheblich, da Auftraggeber die Eignung vorerst nur auf Basis der Erklärung prüfen müssen. Sie ist nicht mit der vollständigen Eignungsnachweispflicht gleichzusetzen, sondern deren vorläufige Ersatzform. Im Gegensatz zur EEE (für Oberschwellenbereich) ist die Eigenerklärung ein einfaches, oft kürzeres Dokument, das keine standardisierten EU-Teile (I–VI) erfordert. Zudem ist die Vorlage der Eigenerklärung für Bieter freiwillig; sie können stattdessen die vollständigen Nachweise direkt beilegen.
Beispielhafter Inhalt
In der Eigenerklärung sind insbesondere die Befugnisse anzugeben (z. B. Funktion im Unternehmen, Gewerbeberechtigungen). Typische Inhalte umfassen:
- Bestätigung der Berufsbefugnis und Zuverlässigkeit
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z. B. via Bilanz, Bonitätsauskunft)
- Erklärung über die Kapazitäten anderer Unternehmen bei Eignungsleihe
Die Eigenerklärung ist somit ein zentrales Instrument zur Prozessoptimierung in österreichischen Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte.