Rechtsgrundlagen & Regelwerke
BVergG
BVergG
Das BVergG (Abkürzung für Bundesvergabegesetz) ist das zentrale österreichische Gesetz, das die Verfahren zur Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber regelt. Die aktuelle Fassung, das BVergG 2018, gilt seit dem 21. August 2018 und ersetzt zuvor bestehende Vergaberechtsregelungen für den öffentlichen und sektoralen Bereich in Österreich sowie das BVergG 2018 selbst.
Rechtliche Grundlage und Geltungsbereich
In Österreich bildet das BVergG 2018 die gesetzliche Basis für die öffentliche Auftragsvergabe aller öffentlichen Auftraggeber, einschließlich Bund, Länder, Gemeinden und sektoralen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Es regelt die Vergabeverfahren im klassischen Bereich sowie im Sektorenbereich, wobei Konzessionsvergaben explizit dem separaten BVergG Konzessionen 2018 unterliegen. Das Gesetz setzt europäische Vergaberichtlinien in nationales Recht um und gewährleistet die unionsrechtlichen Grundfreiheiten sowie die Prinzipien des freien und lauten Wettbewerbs, des Diskriminierungsverbot sowie des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots.
Praktische Bedeutung und Verfahrensarten
Das BVergG 2018 definiert verschiedene Vergabeverfahrensarten, darunter das offene Verfahren, das nicht-offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und das Konzessionsverfahren. Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte („Unterschwellenbereich“) ermöglicht es zudem die Direktvergabe, ein formfreies Verfahren für geringfügige Leistungsvergaben. Die Direktvergabegrenzen wurden aktuell (Stand 2026) für Bauaufträge auf 200.000 € und für Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge auf 140.000 € festgelegt, wobei bei Werten über 50.000 € mindestens drei Angebote einzuholen sind. Das Gesetz unterscheidet zudem zwischen dem Billigstangebotsprinzip (reiner Preiswettbewerb) und dem Bestangebotsprinzip, welches qualitätsbezogene Aspekte wie ökologische, soziale oder innovative Kriterien priorisiert.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Im Gegensatz zum BVergG Konzessionen 2018, das spezifisch Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge regelt, deckt das BVergG 2018 die reguläre Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab. Während Deutschland sein Vergaberecht im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und der VgV (Vergabeverordnung) sowie in den VOL/A, VOB/A und VOF zusammenfasst, bleibt das BVergG in Österreich das einheitliche Bundesgesetz für alle öffentlichen Auftraggeber. Zukünftig wird das BVergG durch eine erwartete Novelle 2026 angepasst, die erweiterte Bekanntmachungen, verpflichtende eForms und nachhaltige Kriterien stärken soll.
Hinweis: Der Begriff „BVergG“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym für das BVergG 2018 verwendet, da dies die aktuelle und einzige relevante Fassung ist.