Rechtsgrundlagen & Regelwerke
Sektorenverordnung (SektVO)
Sektorenverordnung (SektVO)
Die Sektorenverordnung (SektVO) ist in Österreich keine eigenständige Rechtsververordnung, sondern bezeichnet im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen den 4. Teil des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018, §§ 175–264), der die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber regelt. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die SektVO eine konkrete deutsche Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU ist, wird das entsprechende Sektorenvergaberecht in Österreich ausschließlich gesetzlich im BVergG 2018 umgesetzt. Der Begriff dient daher im österreichischen Fachkontext primär zur Bezeichnung des spezifischen Rechtsrahmens für Kläger in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Das BVergG 2018 differenziert zwischen dem klassischen öffentlichen Sektor und dem Sektorenvergaberecht (4. Teil). Sektorenauftraggeber sind sowohl Einrichtungen, die die Kriterien eines öffentlichen Auftraggebers erfüllen und daneben eine Sektorentätigkeit ausüben (z. B. ÖBB, Wiener Linien), als auch private Unternehmen, die im Sektor tätig sind. Typische Tätigkeiten umfassen Gas-, Wärme- und Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Postdienste sowie die Förderung von Erdöl und Gas und den Betrieb von Häfen und Flughäfen.
Praktische Bedeutung und Besonderheiten
Die Vergabe im Sektorenbereich gewährt Auftragnebern aufgrund der besonderen Wettbewerbsbedingungen in diesen Märkten (z. B. Netzwirtschaft) erhöhte Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung im Vergleich zum klassischen Sektor. Dies spiegelt sich auch in den spezifischen Schwellenwerten ab 1. Jänner 2024: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge beträgt der Schwellenwert für die EU-Bekanntmachung 443.000 EUR, für Bauaufträge 5.538.000 EUR[3]. Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung sind im Sektorenbereich bis 200.000 EUR (Liefer-/Dienstleistung) und 500.000 EUR (Bau) zulässig.
Abgrenzung und Beispiele
Während die deutsche SektVO (Verordnung) explizit Marktbeschränkungen für Nicht-EU-Waren (z. B. Ablehnung von Angeboten mit >50 % Nicht-EU-Warenanteil) festlegt, nutzt Österreich diese Regelungen direkt im Gesetzestext des BVergG 2018. Ein typisches Beispiel für einen Sektorenauftraggeber ist ein energieversorgendes Unternehmen (z. B. Stadtwerke), das Bauleistungen für den Netzanschluss vergibt. Im Gegensatz zum klassischen öffentlichen Sektor (z. B. Gemeindeverwaltung beim Bau eines Kindergartens) ist hier die Anwendung des 4. Teils des BVergG 2018 obligatorisch.
Hinweis: In Deutschland ist die SektVO eine eigenständige Verordnung, die ergänzend zum GWB gilt; in Österreich ist das gesamte Recht im BVergG 2018 konsolidiert.