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Rechtsgrundlagen & Regelwerke

Vergabeverordnung (VgV)

Verordnung Oberschwellenbereich Deutschland

Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung (VgV) ist in Österreich keine eigenständige Rechtsgrundlage, da das öffentliche Vergaberecht primär durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) geregelt wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff oft irreführend für die BVergG verwendet, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) für den Bund, die Bundesländer und die Gemeinden festlegt öffentliche Aufträge Gemeinden. In Österreich existiert dementsprechend kein eigenes Gesetz mit dem Titel „Vergabeverordnung”, sondern ausschließlich das Bundesvergabegesetz 2018 als zentrale Rechtsnorm Österreich.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die maßgebliche Rechtsgrundlage für das öffentliche Vergabe- und Ausschreibungswesen in Österreich ist das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das in Art. 1 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018 kundgemacht wurde. Es gilt für alle öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber und regelt detailliert die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen. Das BVergG setzt die europäische Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU in österreichisches Recht um und definiert klare Vorgaben für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Praktische Bedeutung und Verfahren

Das Gesetz unterscheidet zwischen Oberschwellenbereich (EU-Schwellenwerte überschritten) und Unterschwellenbereich und legt verschiedene Verfahrensarten wie das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren sowie die Direktvergabe fest Direktvergabe. Besonders relevant ist die Direktvergabe, die im Unterschwellenbereich bis zu bestimmten Wertschwellen (z. B. 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 200.000 € für Bauaufträge) ohne formelles Vergabeverfahren möglich ist. Die novellierten Schwellenwerte ab 2026 erweitern den Spielraum für Direktvergaben und verankern diese dauerhaft im Gesetz.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Im Gegensatz zu Deutschland, wo eine Vergabeverordnung (VgV) als wichtige untergesetzliche Regelung existiert, ist in Österreich allein das BVergG die verbindliche Rechtsgrundlage. Während die deutsche VgV oft für die Anwendung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) im Unterschwellenbereich herangezogen wird, regelt das österreichische BVergG sowohl den Oberschwellen- als auch den Unterschwellenbereich umfassend. Begriffe wie Verfahrensarten oder Schwellenwerte sind direkt im BVergG definiert und nicht in einer separaten Verordnung. Für die korrekte rechtliche Einordnung in Österreich ist daher stets das BVergG 2018 zu konsultieren, etwa im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) Bundesgesetzblatt.

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