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Rechtsgrundlagen & Regelwerke

VOL

Regelwerk Liefer- und Dienstleistungen

VOL (Verordnung über die öffentliche Vergabe)

Die VOL (Verordnung über die öffentliche Vergabe) ist im deutschen Vergaberecht die zentrale Rechtsverordnung, die für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte anwendet; in Österreich entspricht sie jedoch nicht einem eigenständigen Gesetz, da das nationale Vergaberecht vollständig im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) kodifiziert ist. Der Begriff wird in Österreich häufig missverständlich verwendet oder im Kontext des deutschen Vergaberechts (z. B. VgV) als Vergleich herangezogen, wobei die österreichische Praxis strikt auf dem BVergG 2018 und den darin verankerten Regeln fußt.

Rechtliche Grundlage in Österreich

In Österreich ist die rechtliche Basis für öffentliche Aufträge das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018),welches alle Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge umfassend regelt. Es ersetzt frühere, teilweise noch diskutierte Einzelregelungen und bildet die alleinige Grundlage für die Vergabe, wodurch es keine separate VOL-Verordnung wie in Deutschland gibt. Das BVergG 2018 setzt zudem die EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht um und definiert klar die Verfahrensschritte von der Ausschreibung bis zur Vertragszusage.

Praktische Bedeutung und Abgrenzung

Praktisch bedeutet dies, dass öffentliche Auftraggeber in Österreich – von Gemeinden bis zu Bundesbehörden – ausschließlich das BVergG 2018 anwenden, wobei spezifische Verfahren wie der Direktkauf (analog zum deutschen Direktkauf nach VOL/A) im BVergG 2018 als Direktvergabe unterhalb der Schwellenwerte geregelt sind. Im Gegensatz zum deutschen VgV 2016 (Vergabeverordnung),welche die VOL ablöste, gibt es in Österreich keine ergänzende Verordnung, da das BVergG 2018 alle notwendigen Bestimmungen bereits enthält. Die VOL bleibt daher in Österreich ein rein deutscher Fachbegriff, der bei internationalen Vergleichen oder im Kontext der EU-Vergabe erfolgreich als Referenz für die deutsche Praxis dient.

Beispiel und Vergleich

Ein typisches Beispiel ist der Direktkauf kleinerer Gemeinden: In Deutschland erfolgt dies nach VOL/A, in Österreich hingegen nach § 12 BVergG 2018 als Direktvergabe. Während die deutsche VOL detaillierte Verfahrensregeln für Liefer- und Dienstleistungen bietet, ist die österreichische Praxis durch das BVergG 2018 geprägt, das flexiblere und weniger formalisierte Verfahren für unterhalb der Schwellenwerte ermöglicht. Bei der Interpretation ausländischer Vergabeverträge sollte daher stets zwischen dem deutschen VOL-basierten System und dem österreichischen BVergG-System unterschieden werden.

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