Rechtsgrundlagen & Regelwerke
HOAI
Der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die in Deutschland die Honorare und Leistungsphasen für Architektinnen- und Ingenieurleistungen regelt. In Österreich gibt es aufgrund des EuGH-Urteils von 2019 und der EU-Gesetzgebung kein solches verbindliches Regelwerk mehr; die früher bestehende österreichische Honorarordnung für Architekten (HOA) wurde aufgehoben. Für Österreich gilt stattdessen die freie Vereinbarung von Planungshonoraren, wobei die HOAI 2021 lediglich als fachliche Orientierungsgrundlage für Leistungsbilder und Honorarspannen herangezogen werden kann, jedoch nicht mehr verbindlich ist.
Rechtliche Grundlage in Österreich
In Österreich ist die Vergütung von Planungsleistungen primär im Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) und im allgemeinen Vertragsrecht geregelt, wobei keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze festgelegt sind. Die HOAI ist kein Teil der österreichischen Rechtsordnung und hat keine bindende Wirkung. Seit 2021 sind alle Honorarregelungen der HOAI (2021) in Deutschland ebenfalls nur orientierend, was die Abgrenzung zu Österreich noch schärft: Beide Länder volgen dem Prinzip der freien Honorarvereinbarung, aber Österreich hat das Regelwerk bereits länger vollständig aufgehoben.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
In der Praxis nutzen österreichische Architekten und Ingenieure die Leistungsphasen der HOAI (9 Phasen von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) als fachliche Struktur, um Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten vertraglich klar zu definieren. Die HOAI dient somit als fachliche Orientierungsgrundlage, nicht als Preisinstrument. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die HOAI bis 2020 verbindlich war, gilt in Österreich seit der Aufhebung der HOA die Honorarordnung der Bundesinnung Bau („Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen“) als unverbindliche Empfehlung.
Wesentliche Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Deutschland (HOAI) | Österreich |
|---|---|---|
| Rechtscharakter | Rechtsverordnung (nur orientierend seit 2021) | Kein Regelwerk; HOA aufgehoben |
| Honorarbindung | Keine verbindlichen Min./Max.-Sätze seit 2021 | Freie Vereinbarung, keine Bindung |
| Leistungsphasen | 9 Phasen (verbindliche Struktur) | Werden als Orientierung genutzt, nicht verbindlich |
| Vergaberecht | Eingebettet im nationalen Vergaberecht | BVergG 2018 regelt Vergabe, nicht Honorar |
Für österreichische Vergabeprozesse ist die WKO-Information und der BVergG die zentrale Quelle, nicht die HOAI.