Angebot, Wertung & Kalkulation
Pauschalpreis
Pauschalpreis
Ein Pauschalpreis ist im öffentlichen Vergaberecht Österreichs ein fest vereinbarter Gesamtpreis für eine bestimmte Leistung oder Position, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand (z. B. benötigte Arbeitsstunden oder Materialmengen) nicht nachträglich angepasst wird. Er entspricht dem Konzept eines Festpreises, bei dem der Bieter alle kalkulierbaren Risiken und Kostenerhöhungen bereits in den Angebotspreis einbezieht. Im Gegensatz zum Einheitspreis, der auf einer Mengenangabe und einem Preis pro Einheit basiert, wird der Pauschalpreis als „geschlossene” Summe für die gesamte Position vergeben.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die rechtliche Zulässigkeit der Ausschreibung zu Pauschalpreisen (Festpreisen) ist in Österreich im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) geregelt. Gemäß § 29 BVergG dürfen Auftraggeber nur dann zu Festpreisen ausschreiben, wenn für die Vertragsparteien keine „unzumutbaren Unsicherheiten” durch langfristige Verträge oder starke Preisschwankungen bei preisbestimmenden Kostenanteilen entstehen[2]. Dies bedeutet, dass bei langfristigen Projekten oder bei Leistungen mit hohen Anteilen an volatilen Kosten (z. B. Energie, Rohstoffe) eine Ausschreibung zu veränderlichen Preisen vorgeschrieben ist, um die Rechtswidrigkeit der Forderung zu verhindern.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
In der Praxis wird der Pauschalpreis häufig bei Positionen mit klar definiertem Leistungsumfang und notwendiger Planungssicherheit für den Auftraggeber verwendet, etwa bei der Installation einer festen Anzahl von Geräten oder der Erstellung eines spezifischen Bauteils. Der Bieler trägt hier die Last der Kostenschätzung: Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, muss der Bieter dies selbst tragen; wenn sie niedriger sind, profitiert er.
- Abgrenzung zum Einheitspreis: Der Einheitspreis wird pro Mengeneinheit (z. B. €/m³) berechnet und die Gesamtsumme hängt von der tatsächlichen Menge ab. Der Pauschalpreis ist hingegen eine feste Summe für die gesamte Position, unabhängig von kleinen Mengenabweichungen.
- Abgrenzung zum Regiepreis: Ein Regiepreis wird nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) mit Gemeinkostenzuschlag berechnet und ist somit nicht fest.
- Rechtliche Warnung: Die Forderung eines Pauschalpreises bei unzumutbaren Risiken (z. B. infolge der Ukraine-Krise oder COVID-19) gilt als rechtswidrig und anfechtbar.
Im österreichischen Vergaberecht wird der Pauschalpreis ausdrücklich als Preisart neben Einheitspreis und Regiepreis genannt und muss in der Angebotsprüfung betriebswirtschaftlich erklärbar und nachvollziehbar sein.