Digitale Vergabe & eProcurement
Ausschreibungssoftware
Ausschreibungssoftware
Ausschreibungssoftware bezeichnet eine digitale Anwendung, die öffentliche Auftraggeber in Österreich bei der Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung von Vergabeverfahren unterstützt – von der Leistungsbeschreibung bis zur Abrechnungskontrolle. Im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) dient sie dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte effizient, nachvollziehbar und rechtskonform abzubilden.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die verbindliche Rechtsgrundlage für alle öffentlichen Vergabeverfahren in Österreich ist das BVergG 2018 (BGBl. I Nr. 65/2018), das seit 21. August 2018 in Kraft ist. Gemäß § 22 BVergG müssen Leistungen rechtzeitig ausgeschrieben werden, um ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu gewährleisten. Zudem verpflichtet § 88 Abs. 5 BVergG 2018, dass nur fachlich qualifizierte Personen die Vorbereitung einer Ausschreibung übernehmen dürfen – weshalb moderne Ausschreibungssoftware häufig als Unterstützungsinstrument für diese Personen eingesetzt wird.
Praktische Bedeutung und Funktionen
Ausschreibungssoftware ermöglicht eine strukturierte Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, die Einbindung von Verfahrensarten (z. B. nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) gemäß BVergG und die automatische Prüfung von Bestbieterkriterien. Anbieter wie ABK bieten etwa AVA-Software (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung), die den gesamten Prozess von der Ausschreibung bis zur Abrechnungskontrolle integriert.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
| Begriff | Unterschied zur Ausschreibungssoftware |
|---|---|
| Unternehmerserviceportal (USP) | Dient der Veröffentlichung und Suche nach Ausschreibungen (uspgv.at), nicht der Erstellung |
| Ausschreibungsportale (z. B. ausschreibung.at) | Fokus auf tagesaktuelle Recherche und Überwachung von Bauausschreibungen, nicht auf Verwaltung |
| Softwarebeschaffung (IT-Dienstleistung) | Bezieht sich auf die Beschaffung von Software selbst, nicht auf deren Erstellung als Werkzeug |
Zusätzlich können in Ausschreibungsunterlagen KI-Klauseln eingefügt werden, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Softwareentwicklung zu regeln – etwa hinsichtlich Zustimmung, Nachweisbarkeit und Widerrufsvorbehalt. Dies zeigt, dass Ausschreibungssoftware auch als Instrument für die rechtssichere Gestaltung moderner technologischer Anforderungen dient.