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Digitale Vergabe & eProcurement

Qualifizierte elektronische Signatur

Sicherheit eIDAS

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Eine qualifizierte elektronische Signatur (kurz QES) ist die sicherste Form einer digitalen Signatur, die im Vergabeverfahren Österreichs die gleiche rechtliche Wertigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift besitzt und zur Unterzeichnung von Teilnahmeanträgen, Angeboten sowie Wettbewerbsarbeiten eingesetzt wird. Sie muss einer unterschreibenden natürlichen Person eindeutig zuzuordnen sein, auf einem qualifizierten Zertifikat basieren und von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt werden.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die verbindliche Pflicht zur Verwendung einer QES ergibt sich ex lege aus § 48 Abs. 12 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), welches für Teilnahmeanträge, Angebote und Wettbewerbsarbeiten die Garantie von Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit verlangt. Die technischen und rechtlichen Anforderungen der QES sind in der EU-Verordnung (elDAS) Nr. 910/2014 Art. 3 Z 12 definiert, was gemäß § 2 Z 29 BVergG 2018 direkt in das österreichische Recht überführt wurde. Ausschließlich die QES erfüllt zwingend diese Vorgaben des BVergG, während andere Signaturformen im Oberschwellenbereich nicht als alleinige Alternative anerkannt sind.

Praktische Bedeutung und Abgrenzung

In der Praxis ermöglicht die QES Bieter die vollelektronische Abwicklung von Vergabeverfahren ohne physische Unterfertigung, was den Prozess im Oberschwellenbereich (z. B. Lieferaufträge ab 216.000 EUR) gesetzlich erforderlich macht. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift und bietet darüber hinaus eine hohe Beweiskraft hinsichtlich der Frage „WIE” (mit qualifiziertem Zertifikat) und „WANN” (via digitaler Zeitstempel) signiert wurde.

Im Gegensatz zum qualifizierten elektronischen Siegel, das juristischen Personen reserviert ist und den Ursprung von Daten (z. B. einer Firma) bestätigt, dient die QES ausschließlich natürlichen Personen zum Unterzeichnen und ersetzt die persönliche Unterschrift. Während ein Siegel den Datenursprung nachweist, sichert die QES die Integrität und Authentizität über den Private Key des Unterzeichners. Die Erstellung einer QES erfolgt in Österreich üblicherweise innerhalb weniger Tage, was im Vergleich zu Deutschlands längeren Verfahren (mehrere Wochen) rechtzeitig für Ausschreibungslosen berücksichtigt werden sollte.

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