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Digitale Vergabe & eProcurement

Elektronische Signatur

Sicherheit Angebotsabgabe

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen Österreichs ein digitales Unterschriftselement, das die Authentizität eines Bieters (Stamm vom Absender) und die Integrität des Angebots (keine Veränderung nach Übermittlung) sicherstellt Werbemonitor. Im Kontext des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2018) wird primär die qualifizierte elektronische Signatur verlangt, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgesetzt ist (siehe e-Vergabe-Infoblatt sowie die entsprechende Fachanalyse). Sie ist zwingend erforderlich, um Teilnahmeanträge, Angebote und Wettbewerbsarbeiten in vollelektronischen Vergabeverfahren (Oberschwellenbereich) einzureichen.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die Verwendung elektronischer Signaturen beim öffentlichen Auftraggeber basiert auf der EU-Signaturrichtlinie, dem österreichischen Signaturgesetz und der dazugehörigen Signaturverordnung. Konkret regeln die §§ 48 Abs 12 und 217 Z 12 des BVergG 2018, dass Bieter ihre Angebote mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Amtssignatur (digitale Unterschrift von Behörden) unterzeichnen müssen. Alternativ genügt die Übermittlung, wenn Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit in einer mit einer qualifizierten Signatur vergleichbaren Weise gewährleistet sind.

Praktische Bedeutung und Anforderung

Für die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren (e-Vergabe) ist die qualifizierte elektronische Signatur eine unabdingbare technische Voraussetzung neben geeigneter Internetverbindung und Hardware. Bieter können diese Signatur in Österreich meist innerhalb weniger Tage erhalten (z. B. als Handysignatur/ID Austria via App „Digitales Amt“), während der Prozess im Ausland (etwa Deutschland) deutlich länger dauern kann (siehe Stolperfalle Signatur, BBG-Leitfaden und die Ausschreibungs-Infos der Stadt Linz). Vergabeportale wie die ANKÖ eVergabe+ oder ProVia bieten für ausländische Bieter, die keine österreichische Signaturlösung nutzen können, ein spezielles Signaturservice bzw. detaillierte Ausfüllhinweise.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Während die elektronische Signatur allgemein die digitale Unterzeichnung beschreibt, ist die qualifizierte elektronische Signatur durch hochwertige Sicherheitsstandards (z. B. sichere Signaturerstellung) gekennzeichnet und genießt die volle rechtliche Gleichstellung mit der Unterschrift (vergleiche E-Vergabe-Grundlagen und Rechtspraxis). Das elektronische Siegel dient hingegen zur Sicherung der Integrität von Daten, nicht der Zuordnung zu einer Person, und die Amtssignatur wird ausschließlich von Behörden verwendet.

Beispiele für Nutzung

Bieter nutzen die Signatur rechtssicher auf Plattformen wie evergabe.ankoe.at oder vergabeportal.at, um Angebote als PDF-Dokumente zu unterschreiben und ohne Ausdruck digital weiterzuleiten (siehe hierzu auch die BBG-News sowie die Linzer Vorgaben). Die einfachste Variante für Österreich ist derzeit die ID Austria (Handysignatur), die direkt über die App „Digitales Amt“ genutzt werden kann Linz Ausschreibungen.

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