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Digitale Vergabe & eProcurement

eVergabe

Digitalisierung Pflicht

eVergabe

eVergabe (elektronische Vergabe) bezeichnet die vollelektronische Abwicklung eines öffentlichen Vergabeverfahrens von der Ausschreibung bis zum Zuschlag unter Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel3. In Österreich ist öffentliche Auftraggeber seit Oktober 2018 im Oberschwellenbereich grundsätzlich verpflichtet, Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen. Der Begriff umfasst die elektronische Bekanntmachung, die Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen sowie die ausschließlich digitale Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen in allen Verfahrensstufen.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die zentrale Rechtsgrundlage für eVergabe ist das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das die elektronische Vereinfachung von Vergabeverfahren und mehr Transparenz fördert. Die Verpflichtung gilt für Bauaufträge ab 5.404.000 EUR (exkl. USt.) sowie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 216.000 EUR (exkl. USt.) im Oberschwellenbereich. Im Unterschwellenbereich besteht hingegen keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abwicklung, obwohl viele Auftraggeber dies dennoch praktizieren. Das BVergG 2018 regelt zudem, dass dynamische Beschaffungssysteme und elektronische Auktionen nur bei eindeutig quantifizierbaren Angebotsteilen zulässig sind.

Praktische Bedeutung und Plattformen

eVergabe ermöglicht Bieter eine zentrale Registrierung und Angebotsabgabe direkt auf der vom Auftraggeber verwendeten Plattform, was den Prozess effizienter und weniger fehleranfällig macht. Öffentliche Auftraggeber in Österreich nutzen dafür spezialisierte e-Vergabe-Portale wie:

Wichtig ist für Bieter, dass ausschließlich die auf der jeweiligen Plattform hinterlegte Frist maßgeblich ist, nicht jene in den Ausschreibungsunterlagen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

eVergabe ist ein Oberbegriff für den gesamten elektronischen Vergabeprozess und wird oft synonym mit e-Procurement verwendet. Im Gegensatz zu e-Procurement, das die gesamte digitale Beschaffung (inkl. Bedarfsermittlung, Lieferverwaltung) umfasst, fokussiert eVergabe spezifisch auf das rechtlich bindende Vergabeverfahren von der Ankündigung bis zur Zuschlagserteilung. Während in Deutschland und der Schweiz ebenfalls elektronische Vergabeprozesse existieren, ist die österreichische Verpflichtung im Oberschwellenbereich durch das BVergG 2018 besonders stringent geregelt.

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