logo
Vertrag, Auftrag & Ausführung

Auftragnehmer (AN)

Rolle Vertragspartner

Auftragnehmer (AN)

Ein Auftragnehmer (AN), im Vergaberecht Österreichs auch als Unternehmer bezeichnet, ist die befugte, leistungsfähige und zuverlässige juristische oder natürliche Person, die von einem öffentlichen Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag (Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrag) erhält und die vertragliche Ausführung übernimmt. Der AN wird im Rahmen eines gesetzlichen Vergabeverfahrens gemäß Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ausgewählt, nachdem er als geeigneter Bieter erfolgreich einen Zuschlag erhalten hat.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die rechtlichen Anforderungen an einen Auftragnehmer sind primär im BVergG 2018 kodifiziert. Zwar definiert das Gesetz den Begriff „Auftragnehmer” nicht explizit als eigenständigen Terminus, setzt jedoch voraus, dass der AN als „befugter, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmer” beschafft wird. Gemäß § 68 BVergG muss der Auftraggeber Unternehmer von der Teilnahme ausschließen, wenn Zweifel an deren Zuverlässigkeit bestehen (z. B. bei laufenden Ermittlungen oder Insolvenz), was die hohen Kriterien für die AN-Qualifikation unterstreicht. Die Novelle 2026 bringt zudem präzisierte Regeln zur „Selbstreinigung” für Unternehmen, die ausgeschlossenen wurden, und stärkere Dokumentationspflichten bezüglich der Vergabekontrollbehörde.

Praktische Bedeutung und Verfahren

Die Bedeutung des AN persistiert in allen Phasen des Auftrags: Von der Angebotsabgabe bis zur vertraglichen Ausführung. Der AN muss die in den Vergabeunterlagen definierten Leistungen sesuai den Schwellenwerten (z. B. 140.000 € für Dienstleistungen bei zentralen Auftraggebern ab 2026) erbringen. Bei der Direktvergabe im Unterschwellenbereich darf der Auftraggeber nur an einen AN vergeben, der die Kriterien der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlags erfüllt. Wichtig ist zudem die EU-Richtlinie (EU) 2019/633, die im Agrarbereich maximale Zahlungsziele für den Auftraggeber gegenüber dem AN legt.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

BegriffDefinitionAbgrenzung zum Auftragnehmer
BieterJedes Unternehmen, das ein Angebot im Vergabeverfahren abgibt.Der Bieter wird erst zum Auftragnehmer, wenn er den Zuschlag erhält und der Vertrag wirksam ist.
BewerberUnternehmen, das einen Teilnahmeantrag im beschränkten Verfahren oder nicht offenen Verfahren abgibt.Ähnlich wie der Bieter; der AN ist der Gewinner des Verfahrens.
GeneralunternehmerEin AN, der Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ganz oder teilweise an andere AN weitervergeben.Der Generalunternehmer ist selbst der primäre Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, während die weitervergebenden Firmen Nachunternehmer sind.

In Österreich obliegt die Vergabekontrolle für Bundesauftraggeber (z. B. BBG, Bundesministerien) dem Bundesverwaltungsgericht, während für Landes- oder Gemeindeaufträge die jeweiligen Landesverwaltungsgerichte zuständig sind. Eine Einordnung auf Deutschland oder die Schweiz ist nur ergänzend relevant, da die Begriffe dort zwar ähnlich sind, das BVergG jedoch die spezifische österreichische Rechtslage dominiert.

KI-gestützte Bauinformationen für Österreich. Finden Sie Bauprojekte und Ausschreibungen früher als der Wettbewerb.

© 2025 Bausignal. Alle Rechte vorbehalten.