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Vertrag, Auftrag & Ausführung

Bauleistung

Leistungsart VOB

Bauleistung

Eine Bauleistung bezeichnet im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen Österreichs entgeltliche Verträge, die die Ausführung, Planung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauwerken, Erdbauarbeiten oder ähnlichen Bauvorhaben zum Gegenstand haben. Sie ist die zentrale Vertragskategorie bei Bauaufträgen, die im Gegensatz zu Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen durch spezifische Schwellenwerte und Verfahrensanforderungen im Bundesvergabegesetz (BVergG) gekennzeichnet sind[2].

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die rechtliche Definition und Einordnung von Bauleistungen erfolgt primär durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), welches sich an die europäischen Richtlinien anlehnt und Bauaufträge als eigenständige Auftragsart definiert. Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Gegenstand die Ausführung von Bauleistungen ist, wobei auch die Planung im Rahmen des Vertrags enthalten sein kann. In Österreich gilt für öffentliche Bauaufträge mit einem Auftragswert von mindestens 5.404.000 Euro (exkl. USt) die Regelung des Oberschwellenbereichs, was eine EU-weite Bekanntmachung erfordert. Für Aufträge unter diesem Wert (Unterschwellenbereich) gelten nationale Bekanntmachungsregeln, wobei Direktvergaben bei Bauleistungen regulär nur bis zu 50.000 Euro (netto) zulässig sind.

Praktische Bedeutung und Besonderheiten

Bauleistungen weisen im österreichischen Vergaberecht zahlreiche Sonderschwellenwerte auf, die die Wahl bestimmter Verfahrensarten regeln. Beispielsweise ist eine Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bei Bauleistungen ab 500.000 Euro und ein nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung ab 1.000.000 Euro möglich. Ein zentrales Kriterium ist das Bestbieterprinzip: Bei Bauaufträgen ab 1.000.000 Euro ist dieses verpflichtend anzuwenden, sodass der Auftraggeber neben dem Angebotspreis weitere Zuschlagskriterien (z. B. Qualität, ökologische Faktoren) festlegen muss. Zudem besteht eine besondere Meldepflicht: Jeder Bauauftrag über 100.000 Euro muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung in die Baustellendatenbank der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) eingetragen werden.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Bauleistungen unterscheiden sich von Lieferaufträgen (Beschaffung von Waren) und Dienstleistungsaufträgen (z. B. Beratung, Wartung) durch den physischen Charakter der Ausführung und die Einbindung von Planung und Bau. Während Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenbereich bis zu 140.000 Euro direkt vergeben werden können, liegt die Grenze für Bauleistungen allein bei 50.000 Euro. Auch die Verfahrensarten wie „nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung“ sind für Bauleistungen ab 2.000.000 Euro zulässig, was im Vergleich zu anderen Auftragsarten eine höhere Schwellenwertgrenze darstellt. Veröffentlicht werden alle Bauleistungen in Österreich über das Unternehmerserviceportal (usp.gv.at), die Plattform der WKO oder das Online Ausschreibungsservice (ausschreibung.at).

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