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Vertrag, Auftrag & Ausführung

Generalunternehmer (GU)

Rolle Gesamtverantwortung

Generalunternehmer (GU)

Ein Generalunternehmer (GU) ist ein privater Unternehmer, der im öffentlichen Vergaberecht den Auftrag erhält, eine Gesamtleistung (z. B. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) aus mehreren Gewerken verantwortungsvoll zu erbringen. Er fungiert als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und übernimmt die gesamte Koordination sowie Haftung gegenüber den eingesetzten Subunternehmern. In Österreich wird ein solcher Auftrag primär dann vergeben, wenn die Hauptleistungart (z. B. Bau) den Gegenstand des Auftrags bestimmt.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die rechtliche Einordnung des Generalunternehmers erfolgt in Österreich im Rahmen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018). Gemäß dem BVergG ist der Hauptgegenstand des Auftrages (bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungs-Kombinationen) oder bei reinen Liefer- und Dienstleistungen der Auftragswert für die Verfahrenswahl maßgeblich. Besonders relevant ist die Haftungsregelung: Der Generalunternehmer haftet bei unzulässiger Weitergabe an Subunternehmer gemäß § 10 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) [Bundesvergabegesetz]. Dies stellt sicher, dass der GU die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards durch seine Subunternehmer überwacht.

Praktische Bedeutung und Abgrenzung

Im praktischen Vergabewesen bietet die GU-Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber eine effiziente Lösung, da sie nur einen Vertragspartner haben und die Gesamtverantwortung ausgelagert wird. Der Generalunternehmer unterscheidet sich wesentlich vom Generalübernehmer (GÜ), der zwar ebenfalls alle Gewerke zusammenführt, aber nicht die gesamte Ausführung an Subunternehmer weitergibt, sondern einen Teil eigenständig realisiert. Zudem ist der GU im Gegensatz zum reinen Einzelunternehmer für die Koordination eines komplexen Gewerkeverbunds verantwortlich.

Beispiel und Hinweis

Ein typisches Beispiel ist die Errichtung eines öffentlichen Schulgebäudes, bei der ein Unternehmen (GU) die Planung, Erdarbeiten, Hochbau, Elektro- und Sanitärinstallation als Gesamtpaket vergibt und gegenüber dem Amt verantwortet. Wichtig: Bei der Direktvergabe (im Unterschwellenbereich) sind Auftragswerte von bis zu 143.000 € netto (Bau: 200.000 €) möglich, wobei eine künstliche Aufteilung der Leistungen verboten ist. Im Oberschwellenbereich gilt eine EU-weite Bekanntmachungspflicht.

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