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Vertrag, Auftrag & Ausführung

Generalplaner

Rolle Planungsverantwortung

Generalplaner

Ein Generalplaner ist im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen (Österreich) ein einzigartiger, gesamtverantwortlicher Auftragnehmer, der dem Bauherrn als alleiniger Ansprechpartner für sämtliche Planungsleistungen eines Bauprojekts gegenübertritt. Er übernimmt die volle rechtliche Verantwortung für Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Koordination aller notwendigen Fachplaner wie Architekten, Ingenieure und Spezialdisziplinen. Durch die Vergabe der gesamten Planung und des Projektmanagements an ein Unternehmen reduziert der Generalplaner Risiken und stellt eine einheitliche Leistungsübertragung sicher.

Rechtliche Grundlage in Österreich

In Österreich ist die Vergabe von Generalplanerleistungen vorrangig im Bundesgesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BVergG 2018) geregelt, welches die Einordnung als besonderen Dienstleistungsauftrag ermöglicht. Das BVergG erlaubt dem Auftraggeber die Vergabe der Gesamtplanung an einen einzigen Vertragspartner, ohne dass dies als unmoralische Bündelung gewertet wird, sofern die Anforderungen an die Amtsverschwiegenheit und die Fachkunde gewahrt sind – geregelt durch das Bundesvergabegesetz. Zusätzlich orientieren sich die Leistungs- und Vergütungsmodelle oft an den Richtlinien der Bundeszusammenschlussung der Bauwirtschaft (BBG) oder spezifischen Vergabeportalen wie ausschreibung.at, die Generalplaner als eigenes Gewerk unter Planung Hochbau listen.

Praktische Bedeutung und Abgrenzung

Die praktische Bedeutung des Generalplaners liegt in der Konsolidierung der Planung und der eindeutigen Verantwortungszuordnung: Der Bauherr muss sich nicht mit der Vielzahl einzelner Planer auseinandersetzen, sondern erhält eine gebündelte, integrierte Lösung als Dienstleistung. Im Gegensatz zum klassischen Architektur- oder Ingenieurbüro, das oft nur einzelne Planungsphasen übernimmt, koordiniert der Generalplaner eigenständig alle Subunternehmer und Fachplaner und sorgt für die vollständige Überwachung der Vertragserfüllung.

Beispiele und Kosten

Ein typisches Anwendungsbeispiel ist der Beteiligungsprozess für ein modernes Laborgebäude, wie im Vergabeverfahren Generalplaner Science Lab IST Austria, wo der Generalplaner für die gesamte Planung von Life-Science-Forschungseinrichtungen verantwortlich ist. Kostenmäßig entfallen für die gesamte Planung etwa 12–18 % der Baukosten, wobei bei der Übernahme von Risiken (z. B. Verzögerungen) ein Generalplaner-Aufschlag von 15 % der Planungskosten hinzukommt. Für leichte Umbauten kann die Kostenbeteiligung zwischen 10–15 % liegen, für schwere Umbauten bis zu 40 %.

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