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Vertrag, Auftrag & Ausführung

Los

Aufteilung Mittelstandsförderung

Los

Ein Los ist im öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungswesen die kleinste vergaberechtliche Einheit, in die ein Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag geteilt werden darf, wobei jeder einzelne Erwerb als separater Auftrag ausgegeben wird. Bei der Bildung von Losen für ein Gesamtprojekt ist der geschätzte Auftragswert des gesamten Vorhabens (Summe aller Lose) für die Bestimmung des Schwellenwertbereichs anzusetzen, auch wenn für die Verfahrensart der Wert des einzelnen Loses gilt.

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das explizit die Aufteilung von Aufträgen in Lose regelt und die Umgehungsverbote bei der Losbildung festlegt. Gemäß § 28 Abs. 6 BVergG 2018 besteht eine Begründungspflicht, wenn ein Gesamtprojekt bewusst in mehrere Lose aufgeteilt wird, um den Schwellenwert zu unterschreiten. Ein zentrales Prinzip ist das Verbot der „losweisen Vergabe eines Gesamtprojektes“ ohne Rücksicht auf den Gesamtwert: Erreicht die Summe aller Lose den EU-Schwellenwert (z. B. 5.404.000 EUR für Bauaufträge ab 2026), muss der gesamte Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden.

Praktische Bedeutung und Beispiele

In der Praxis dienen Lose dazu, die Vergabe barrierefrei für kleinere Unternehmen zu gestalten, etwa durch Aufteilung großer Bauvorhaben in Gewerke wie Elektrotechnik, Sanitär oder Fassadengesche. Besonders relevant ist die Regelung für Kleinlose: Diese dürfen gebildet werden, sofern jedes Kleinlos unter 1.000.000 EUR liegt und der Gesamtwert aller Kleinlose nicht 20 % des Gesamtauftragswertes überschreitet. Ein konkreter Anwendungsfall ist die Vergabe eines Straßenbauprojekts, bei dem die Erdarbeiten, der Asphalt und die Lichtsignalanlagen als separate Lose vergeben werden, wobei jeder Bieter nur für eine begrenzte Höchstzahl von Losen den Zuschlag erhalten darf.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Ein Los ist strikt von einem Gewerk zu unterscheiden, wobei ein Gewerk zwar eine fachliche Einheit (z. B. „Maurerarbeiten“) darstellt, aber erst durch die Losaufteilung zum vergaberechtlichen Auftrag wird. Im Gegensatz zum Projekt, das den gesamten Vorhabenstitel umfasst, ist das Los der operative Teil dieses Projekts. Während ein Projekt den Gesamtwert definiert, ist das Los der einzelne, nach Verfahrenswahl unabhängige Auftrag, dessen Wert für die Entscheidung des Vergabeverfahrens used wird. Die deutsche oder schweizerische Begrifflichkeit (z. B. „Teilangebot“) entspricht funktional dem österreichischen Los, jedoch gelten in Österreich spezifische Schwellenwerte und die direkte gesetzliche Verankerung der Kleinlosgrenze.

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