logo
Vertrag, Auftrag & Ausführung

Lebenszykluskosten

Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit

Glossareintrag: Lebenszykluskosten

Lebenszykluskosten umfassen alle Kosten, die vom öffentlichen Auftraggeber oder anderen Nutzern einer Leistung während deren gesamten oder eines Teils des Lebenszyklus getragenen werden, einschließlich Anschaffungs-, Nutzung-, Wartungs- und Kosten am Ende der Nutzungsdauer sowie weiterer Kostenbestandteile. Zusätzlich können Kosten berücksichtigt werden, die durch externe Umweltbelastungseffekte entstehen, sofern ihr Wert monetär bestimmbar und nachprüfbar ist, was im Bundesvergabegesetz geregelt ist. Als Kostenmodell zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses dient dabei die Lebenszykluskostenrechnung als strukturiertes Berechnungsverfahren.

Rechtliche Grundlage in Österreich

In Österreich ist die Berechnung von Lebenszykluskosten im Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018, insbesondere in § 92, gesetzlich geregelt und in der Rechtspraxis verankert. Diese Vorschrift ermöglicht als Option die Heranziehung einer Lebenszykluskostenrechnung zur Bewertung von Angeboten im Rahmen des Bestangebotsprinzips. Für Sektorenauftraggeber findet sich eine entsprechende Regelung in § 263 BVergG 2018, die identische Kriterien für interne und externe Kosten aufstellt. Der Auftraggeber muss in der Ausschreibung das verwendete Kostenmodell und die von den Bietern bereitzustellenden Daten bekannt geben.

Praktische Bedeutung und Beispiele

Die Lebenszykluskostenrechnung ist eine vom BVergG und der EU-Richtlinie 2014/24/EU (Artikel 68) empfohlene Methode, die der nachhaltigen Beschaffung im Sinne des Green Procurement einen Schritt näher kommt. Sie ermöglicht eine Bewertung, die nicht nur den Kaufpreis, sondern die tatsächlichen Folgekosten über den gesamten Nutzungshorizont betrachtet, was oft bis zu 80 % der Gesamtkosten ausmacht.

Konkrete zu berücksichtigende Kostenbestandteile sind:

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Im Gegensatz zu den reinen Anschaffungskosten, die nur den initialen Kaufpreis abbilden, spiegeln Lebenszykluskosten die wahre wirtschaftliche und ökologische Gesamtrechnung wider. Während die Barwertberechnung (z. B. nach ÖNORM B 1801-2) eine Methode zur Summenbildung der Barwerte ist, definiert der Begriff „Lebenszykluskosten“ den inhaltlichen Umfang aller relevanten Kostenphasen. Die Berücksichtigung von sozialen Kosten ist hingegen laut aktueller Rechtslage in Österreich nicht vorgesehen, da sich der Fokus auf monetarisierbare Umweltkosten und interne, tatsächlich anfallende Kosten beschränkt.

KI-gestützte Bauinformationen für Österreich. Finden Sie Bauprojekte und Ausschreibungen früher als der Wettbewerb.

© 2025 Bausignal. Alle Rechte vorbehalten.