Vergabeverfahren & Verfahrensarten
- Beschränkte Ausschreibung
- Direktauftrag
- Direktvergabe
- Dynamisches Beschaffungssystem
- Elektronische Auktion
- Freihändige Vergabe
- Innovationspartnerschaft
- Interessenbekundungsverfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Offenes Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Planungswettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Dynamisches Beschaffungssystem
Dynamisches Beschaffungssystem (DBS)
Ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) ist ein vollelektronisches Vergabeverfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern während der gesamten Gültigkeitsdauer des Systems zur Teilnahme zugelassen wird SeminareVergabeverfahren. Es dient der Beschaffung von Leistungen, deren Merkmale allgemein auf dem Markt verfügbar sind und den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers entsprechen WKO. Der konkrete Auftrag wird im DBS erst nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem der bereits im System registrierten Teilnehmer bezogen Arten der VerfahrenWiener Wirtschaft.
Rechtliche Grundlage in Österreich
In Österreich ist das dynamische Beschaffungssystem in den §§ 155 ff. BVergG 2018 (Bundesvergabegesetz) gesetzlich geregelt Glossary. Diese Regelung entspricht Art. 34 der EU-Richtlinie 2014/24/EU Dynamisches Beschaffungssystem. Zentrale Vorschrift ist § 161 BVergG 2018, der die Einrichtung und den Betrieb des Systems definiert, sowie § 162 BVergG 2018 für die Durchführung der konkreten Auftragsvergabe BVergG 2018Auftragsvergabe. Der öffentliche Auftraggeber hat alle geeigneten Bewerber zuzulassen; eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist unzulässig Jusline. Zudem darf dem Unternehmer für Einrichtung, Betrieb oder Teilnahme keine Kosten verrechnet werden § 161.
Praktische Bedeutung und Abgrenzung
Das DBS ist die zukunftsweisende Lösung für eine effiziente, digitale Beschaffung, da es ausnahmslos elektronisch durchgeführt werden muss – auch im deutschen Unterschwellenbereich ist dies in Österreich generell verpflichtend Seminar. Im Gegensatz zu einer Rahmenvereinbarung, die feste Bedingungen für spätere Aufträge festlegt, ermöglicht das DBS eine flexible Ergänzung des Teilnehmerpools und eine gesonderte Angebotsabgabe für jeden konkreten Bedarf Vergaberecht. Es eignet sich besonders für Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen, die in sachlich definierten Kategorien untergliedert werden Verfahren zur Vergabe. Das Verfahren wird häufig unter dem nicht offenen Verfahren geregelt, da es neu strukturiert ist Parlament.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Rahmenvereinbarung: Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zur Festlegung von Konditionen (Preis, menge) für einen Zeitraum Wirtschaftsrecht.
- Elektronische Auktion: Ein iteratives Verfahren zur Preisermittlung, das kein eigenständiges Vergabeverfahren ist FAQs.
- Wettbewerblicher Dialog: Hier dient der Dialog zur Ermittlung einer Lösung, auf deren Basis erst zur Angebotsabgabe aufgefordert wird Aufträge.