Vergabeverfahren & Verfahrensarten
- Beschränkte Ausschreibung
- Direktauftrag
- Direktvergabe
- Dynamisches Beschaffungssystem
- Elektronische Auktion
- Freihändige Vergabe
- Innovationspartnerschaft
- Interessenbekundungsverfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Offenes Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Planungswettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Elektronische Auktion
Elektronische Auktion
Eine elektronische Auktion ist ein iteratives, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll, bei dem nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote neue, nach unten korrigierte Preise vorgelegt werden, um eine automatische Klassifikation zu ermöglichen. Sie ist in Österreich kein eigenständiges Vergabeverfahren (verlinkt auf Bundesvergabegesetz und österreichisches Recht), sondern dient als mögliche Variante zur Ermittlung des Best- oder Billigstbotes innerhalb anderer Verfahren (verlinkt auf Vergabeverfahren) wie dem offenen oder Verhandlungsverfahren.
Rechtliche Grundlage in Österreich
Die gesetzliche Definition und Anwendung der elektronischen Auktion ist primär im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) geregelt, insbesondere in § 317 zur allgemeinen Begriffsbestimmung und in den §§ 158 (einfache Auktion) und 159 (sonstige Auktion) für die konkrete Durchführung. Seit der Einführung der Möglichkeit im BVergG 2002 wurde der Anwendungsbereich von der Unterschwellenweise auf den gesamten Oberschwellenbereich erweitert, sodass sie auch für Großaufträge zulässig ist.
praktische Bedeutung und Abgrenzung
In der Praxis ist die elektronische Auktion ideal für die Beschaffung von Standardprodukten, bei denen das wirtschaftlichste Angebot objektiv messbar ist. Der Auftraggeber kann frei zwischen zwei Formen wählen:
- Einfache elektronische Auktion (§ 158 BVergG 2018): Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis; es sind nur Preisänderungen zulässig (verlinkt auf Verfahren).
- Sonstige elektronische Auktion (§ 159 BVergG 2018): Der Zuschlag erfolgt auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei auch Werte für bestimmte Komponenten der Angebote geändert werden können.
Im Gegensatz zum allgemeinen E-Procurement, das lediglich die elektronische Abwicklung bestehender Verfahren beschreibt, ist die elektronische Auktion ein spezifisches Verfahren mit automatisierter Preisreduktion und dynamischer Rangfolge. Sie unterscheidet sich zudem vom dynamischen Beschaffungssystem, da sie sich auf ein konkretes Angebot bezieht und nicht auf eine laufende Liste von Markterzeugnissen.